Die steuerliche Ersparnis kann im Einzelfall durchaus erheblich sein. Sie richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen, u.a. nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens und nach dem Familienstand. Die steuerliche Ersparnis sollte unbedingt geltend gemacht werden.
Der Master Online Studiengang Intelligente Eingebettete Mikrosysteme ist ein postgradualer Aufbaustudiengang und setzt ein abgeschlossenes Erststudium voraus. Er stellt daher ein weiteres Studium dar.
Aufwendungen für ein weiteres Studium sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu qualifizieren, sofern ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit - gegebenenfalls auch künftigen - im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der ausgeübten oder angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. Bspw. kann der Studierende die Aufwendungen für Studiengebühren oder Arbeitsmittel wie Fachliteratur steuerlich geltend machen. Diese Ausführungen gelten grundsätzlich auch für Aufwendungen, die durch eine weitere Berufsausbildung (keine erstmalige Berufsausbildung, kein Erststudium) veranlasst sind.
Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen nicht eine einzelfallabhängige Beratung durch Ihren Steuerberater.
