Projektmanagement 1

Modulverantwortliche

Christian Geißler und Gerd Koepe (RA)

Lehrveranstaltungstyp

Blended Learning inkl. tutorieller Betreuung sowie Blockveranstaltung in Präsenz

Turnus

Jedes Wintersemester

Sprache

Deutsch

Bedeutung innerhalb des Curriculums

Mindestens ein Projektmanagementmodul muss von jedem Studierenden belegt werden. Studierende mit einem ersten forschungsorientierten Abschluss mit weniger als 240 ECTS müssen zwei Projektmanagementmodule belegen.

Voraussetzungen

keine

Lernziele

Die Studierenden kennen die verschiedenen Gesichtspunkte und Risiken des Projektmanagements. Sie wissen mit den Begrenzungen zeitlicher, finanzieller und personeller Art umzugehen und sind in der Lage, selbstständig Lösungen für diese Probleme in angemessener Zeit zu erarbeiten und durchzuführen.

Die Studierenden kennen die grundlegenden Methoden der Projektleitung. Die Studierenden sind in der Lage Projekte zu budgetieren, diese zu planen und zu steuern.

Studierende kennen die Grundlagen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Sie sind in der Lage Informationen aus Schutzrechten (inbesondere Patenten) für die eigene Forschung zu verwenden. Studierende sind in der Lage Probleme im Umgang mit geistigem Eigentum zu lösen. Studierende wissen um die Möglichkeiten der Sicherung des Finanzierungs-Rückflusses bei der Verwertung von Erfindungen.

 

Lehrinhalt

Das Modul gliedert sich in zwei Teile:

a) Einführung in das Projektmanagement (aus organisatorischer Sicht)

b) Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz

In der Theorie wird ein „Projekt“ als ein Vorhaben bezeichnet, das im Wesentlichen durch die Einmaligkeit seiner Bedingungen in der Gesamtheit gekennzeichnet ist. Dies bezieht sich auf die Zielvorgabe, Begrenzungen zeitlicher, finanzieller und personeller Art, Organisationsform oder durch die Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben. In der Praxis wird ein Projekt durch folgende Begrenzungen definiert: Ein Projekt ist ein Vorhaben, das in vorgegebener Zeit und mit beschränktem Aufwand ein eindeutiges Ziel erreichen soll, wobei der genaue Lösungsweg weder vorgegeben noch bekannt ist. Alternativ kann die Einmaligkeit auch unter dem Gesichtspunkt bestehender Risiken (Termin-, Kosten- oder Qualitätsrisiko) festgestellt werden.

Im ersten Teil werden die Studierenden mit einem ausführlichen Skript in die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements eingeführt. Am Ende eines jeden Kapitels werden Wiederholungsfragen gestellt, die schriftlich beantwortet und dem Dozenten zugeschickt werden sollen.

Die Studierenden lernen im Rahmen dieses Moduls sowohl die theoretischen Grundlagen, als auch die praktischen Probleme des Projektmanagements kennen. Anhand eines im Team zu bearbeiteten Projekts wird in der Abschlussveranstaltung das erlernte Wissen durch eine Präsentation des erarbeiteten Projekts überprüft.

Im zweiten Teil werden Kenntnissen im gewerblichen Rechtsschutz vermittelt:

  • In Deutschland
  • Im EU-weiten Umfang
  • In wichtigen, insbesondere für Forschungsaufenthalte relevanten Ländern in Übersee

Weitere Inhalte:

  • Was ist geistiges Eigentum
  • Geschichte geistigen Eigentums
  • Kritik am klassischen System geistigen Eigentums
  • Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz geistigen Eigentums
  • Unterstützung bei Problemen mit geistigem Eigentum

Des Weiteren werden Basis-Kenntnisse zur Nutzung von Informationen, die aus gewerblichen Schutzrechten (insbesondere Patenten) gezogen werden können, in der eigenen Forschung vermittelt.

 

Studien- und Prüfungsleistungen

mündlich oder schriftlich

Literatur

  1. Heinz Schelle: Projekte zum Erfolg führen (München 2004)
  2. Heinz Schulz-Wimmer; Projekte managen (Planegg 2007)
  3. Sabine Peipe, Crashkurs Projektmanagement (Freiburg 2003)
  4. Tomas Bohinc, Projektmanagement – Soft Skills für Projektleiter (Offenbach 2006)
  5. Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Hartmut Eisenmann und Ulrich Jautz (2006)
  6. Globalisierung und gewerblicher Rechtsschutz. Stefan Burkart (2006)
 
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